BAUÜBERWACHUNG


    Durch laufende und systematische Kontrollen überwachen wir die Ausführung der technischen Anlagen auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den erstellten Führungsplänen oder den freigegebenen Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.

    Wir führen die gewerkespezifischen und auch gewerkeübergreifenden Baubesprechungen und erstellen dafür Bauprotokolle und genaue Terminpläne. Entscheidungen und Festlegungen können so nachvollzogen werden und sichern somit die gewünschte Herstellungsart.

    Die festgelegten Termine (Meilensteine) und Detailtermine werden laufend verfolgt und in eigenen Evidenzlisten geführt.

    Damit nicht erst bei der Gesamtfertigstellung wesentliche Mängel entdeckt werden, werden zur Qualitätssicherung und zum Schutz von Folgekosten baubegleitende Abnahmen und Mängelbegehungen durchgeführt. Für diese Arbeiten stehen Formblätter, Checklisten und Protokolle zur Verfügung.

    Die Beseitigung der bei den Mängelbegehungen und Abnahmen festgestellten Mängel wird genauso detailliert und umfangreich überwacht wie die Prüfung der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen und des gesetzlich vorgeschriebenen Anlagenbuches auf Vollzähligkeit und Übereinstimmung mit der tatsächlichen Ausführung.

    Für eine laufende Kostenübersicht werden entsprechende Listen und Tabellen mit laufender Aktualisierung der prognostizierten Schlussrechnungssummen erstellt. Nachtrags- oder Zusatzaufträge aufgrund von geänderten Anforderungen werden mit entsprechenden Deckblättern für eine Beauftragung aufbereitet. Der Bauherr ist somit immer über die realistischen Gewerkekosten informiert.

    Während den Gewährleistungsfristen wird der Bauherr zur Wahrung der Gewährleistungsansprüche unterstützt und die Behebung von Mängel veranlasst, überwacht und kontrolliert. Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist und des Haftbriefes wird unser Autraggeber automatisch informiert und an eine Schlussfeststellung erinnert.

 

 


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