Durch laufende und systematische Kontrollen überwachen
wir die Ausführung der technischen Anlagen auf Übereinstimmung
mit den behördlichen Bewilligungen, den erstellten Führungsplänen
oder den freigegebenen Montageplänen der ausführenden
Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen
sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
den einschlägigen Vorschriften.
Wir führen die gewerkespezifischen und auch gewerkeübergreifenden
Baubesprechungen und erstellen dafür Bauprotokolle und
genaue Terminpläne. Entscheidungen und Festlegungen können
so nachvollzogen werden und sichern somit die gewünschte
Herstellungsart.
Die festgelegten Termine (Meilensteine) und Detailtermine
werden laufend verfolgt und in eigenen Evidenzlisten geführt.
Damit nicht erst bei der Gesamtfertigstellung wesentliche
Mängel entdeckt werden, werden zur Qualitätssicherung
und zum Schutz von Folgekosten baubegleitende Abnahmen und
Mängelbegehungen durchgeführt. Für diese Arbeiten
stehen Formblätter, Checklisten und Protokolle zur Verfügung.
Die Beseitigung der bei den Mängelbegehungen und Abnahmen
festgestellten Mängel wird genauso detailliert und umfangreich
überwacht wie die Prüfung der von den ausführenden
Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen,
Prüfprotokollen, Bestandsplänen und des gesetzlich
vorgeschriebenen Anlagenbuches auf Vollzähligkeit und
Übereinstimmung mit der tatsächlichen Ausführung.
Für eine laufende Kostenübersicht werden entsprechende
Listen und Tabellen mit laufender Aktualisierung der prognostizierten
Schlussrechnungssummen erstellt. Nachtrags- oder Zusatzaufträge
aufgrund von geänderten Anforderungen werden mit entsprechenden
Deckblättern für eine Beauftragung aufbereitet.
Der Bauherr ist somit immer über die realistischen Gewerkekosten
informiert.
Während den Gewährleistungsfristen wird der Bauherr
zur Wahrung der Gewährleistungsansprüche unterstützt
und die Behebung von Mängel veranlasst, überwacht
und kontrolliert. Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
und des Haftbriefes wird unser Autraggeber automatisch informiert
und an eine Schlussfeststellung erinnert.